Kinder und Jugendliche leben gegenwärtig in einer so noch nie da gewesen Situation: Nach wie vor ist ihr Leben durch das pandemische Geschehen eingeschränkt. Nachrichten über den Ukraine-Krieg und die Energiekrise bestimmen große Teile ihres Alltags. Die Klimakrise hat gravierende Auswirkungen auf die Zukunft von Heranwachsenden und künftigen Generationen.
Anlässlich des Tages der Kinderrechte am 20. November stellen wir die Kinderrechte in den öffentlichen Fokus stellen.
Bedürfnisse von Kindern und die gesellschaftlichen Entwicklungen werden von Eltern, Mitarbeiter*innen in Kitas, Schulen, der Polizei, Ärzten, in Beratungsstellen und vielen anderen Institutionen in der täglichen Arbeit besonders wahrgenommen. Es wird deutlich, wie wichtig es ist, immer wieder, insbesondere in Krisenzeiten, auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen aufmerksam zu machen und Gehör dafür zu finden.
Gemeinsam für Kinderrechte
Zum alljährlichen Weltkindertag am 20. September (der in mehr als 145 Staaten unterschiedlich gewürdigt und gefeiert wird, werden Bund, Länder und Kommunen als auch die gesamte Gesellschaft aufgerufen, die Rechte von Kindern konsequenter in den Blick zu nehmen. Soll es gelingen, Kinder gut aufwachsen zu lassen, müssen Kinderrechte aktiv umgesetzt und eine kinderfreundlichere Gesellschaft entstehen. Dazu beitragen kann jede/r.
Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind schon in den Kindertagesstätten verankert, setzten sich in der Schule z.B. über Klasseräte und in Schulvertretungen fort und Kinder- und Jugendräte gibt es in vielen Städten. Diese Beteiligungsmöglichkeiten sind die Grundlagen von Demokratie, Bildung und Vielfalt.
Vielen ist nicht bewusst, wie sich die Rechte innerhalb der Familie gestalten. In diesem privaten Raum ist der Schutz für Kinder und Jugendliche lebensnotwendig, aber leider oft durch Macht, Verletzungen und Missbrauch sowie Gewalt geprägt.
Kinder benötigen Schutz und Sicherheit und vor allem Menschen, die sie ernst nehmen, ihnen zuhören und sie stärken.
Welche Rechte sind grundsätzlich und gelten überall?
Den Kinderrechten in der UN liegen vier zentrale Grundprinzipien zugrunde:
Nichtdiskriminierung (Artikel 2): Alle Rechte gelten ausnahmslos für alle Kinder. Der Staat ist verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor jeder Form der Diskriminierung zu schützen.
Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3): Bei allen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen ist das Wohlergehen der Kinder vordringlich zu berücksichtigen.
Entwicklung (Artikel 6): Das Grundprinzip sichert das Recht jedes Kindes auf Leben, Überleben und Entwicklung.
Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Artikel 12): Kinder haben das Recht, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, gehört zu werden. Die Meinung des Kindes muss angemessen und entsprechend seines Alters und seiner Reife berücksichtigt werden.
Das sind die wichtigsten 14 Kinderrechte:
- Jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. Kinder haben das Recht, so gesund wie möglich zu leben.
- Kinder haben ein Recht auf Schutz und Fürsorge durch ihre Eltern. Vernachlässigen oder misshandeln Eltern ihre Kinder, sorgt der Staat dafür, dass Kinder sicher und entwicklungsfördernd aufwachsen können.
- Jedes Kind hat ein Recht auf eine Identität und auf Familie. Dazu gehört das Recht auf einen Namen, eine Geburtsurkunde und Nationalität.
- Kinder dürfen nicht willkürlich von ihrer Familie getrennt werden.
- Kinder haben ein Recht auf Bildung.
- Kinder haben das Recht auf Erholung und Spiel. Es muss also auch genügend Platz und Raum dafür zur Verfügung stehen.
- Kinder haben das Recht, sich zu informieren, eine eigene Meinung zu haben und an Entscheidungen beteiligt zu werden, die sie betreffen. Das gilt für alle Lebensbereiche.
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist z.B. in der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung festgelegt. Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. In einigen Städten und Gemeinden gibt es Kinder- und Jugendbeiräte, in denen Beteiligung durch gewählte Kinder und Jugendliche an den politischen Prozessen teilhaben.
- Jedes Kind hat das Recht auf einen bestimmten Lebensstandard. Sind Eltern dazu nicht aus eigener Kraft in der Lage, muss der Staat den Eltern Unterstützung bieten.
- Kinder dürfen nicht arbeiten oder ausgebeutet werden.
- Kinder müssen vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt geschützt werden. Seit 2000 wurde in Deutschland das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung festgeschrieben. Schläge als „Erziehungsmaßnahme“ sind verboten.
- Behinderte Kinder haben ein besonderes Recht auf Fürsorge und auf ein aktives und möglichst selbstständiges Leben.
- Kinder brauchen besonderen Schutz im Krieg und auf der Flucht.
- Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden, auch ohne Wissen der Eltern.
Mehr auf der Homepage des Deutschen Kinderhilfswerks und dem Kinderschutzbund www.kinderrechte.de, www.kindersache.de, www.kinderschutzbund.de
Zudem gibt es zahlreiche weitere Rechte von Kindern, die sich in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte unterscheiden lassen.
Schutzrechte: Rechte auf Schutz der Identität, der Privatsphäre, Schutz vor Schädigung durch Medien, vor Gewaltanwendung, Misshandlung oder Vernachlässigung, vor wirtschaftlicher Ausbeutung, vor Suchtstoffen, vor sexuellem Missbrauch, vor Entführung, Schutz von Kinderflüchtlingen und Minderheiten, Schutz bei bewaffneten Konflikten, Schutz in Strafverfahren und Verbot der lebenslangen Freiheitsstrafe
Förderrechte: Recht auf Leben und Entwicklung, auf Familienzusammenführung, auf Versammlungsfreiheit, Recht auf beide Eltern, auf Förderung bei Behinderung, auf Gesundheitsvorsorge, auf angemessenen Lebensstandard, auf Bildung, auf kulturelle Entfaltung, auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Entfaltung, auf Integration geschädigter Kinder, Zugang zu Medien
Beteiligungsrechte: Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Informationsbeschaffung und Weitergabe, Recht auf Nutzung kindgerechter Medien.
Wer hilft?
Zusammen mit dem Kinderschutzbund und anderen Beratungsstellen bieten die Allgemeinen Sozialen Dienste vor Ort professionelle Begleitung für alle Familienmitglieder jeden Alters.
Das Jugendamt hat einen staatlichen Auftrag zur Sicherstellung des Kindeswohls und dessen Prüfung bei möglicher Gefährdung.
Jugendhilfe trägt auch zur Verwirklichung aller Rechte bei. Kinder und Jugendliche werden in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert. Benachteiligungen werden vermieden oder abgebaut und ihnen wird ermöglicht, sich ihrem Alter und den individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt zu interagieren und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Mithelfen kann jede/r. Hört und guckt genau hin und achtet auf euch und eure Kinder!