Am gestrigen 27. Januar hat der Deutsche Bundestag den Opfern der nationalsozialistischen Terrorherrschaft gedacht. Dieser Tag ist in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag. Er ist als Jahrestag bezogen auf den 27. Januar 1945, den Tag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch die sowjetische Rote Armee.
Der vom Deutschen Reich und vom Japanischen Kaiserreich entfesselte Zweite Weltkrieg forderte insgesamt über 50 Millionen Menschenleben. Darunter waren Soldaten und Zivilisten vieler Nationen, die bei den Kampfhandlungen ums Leben kamen. Darunter waren aber auch Zivilistinnen und Zivilisten, die abseits der Kampfhandlungen Opfer von rassistisch oder imperialistisch motivierten Morden fremder Staaten oder sogar ihres eigenen Staates waren. Der Schwerpunkt des Gedenkens in diesem Jahr lag bei den jüdischen und nichtjüdischen queeren Opfern des Nationalsozialismus.
Der Paragraph 175 des deutschen Strafgesetzbuchs stellte bis 1994 sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Der Paragraph wurde von den Nazis verschärft und zur Verfolgung queerer Menschen eingesetzt. Viele Menschen erlitten Zuchthausstrafen oder kamen in ein Konzentrationslager. Viele von ihnen wurden getötet.
Auch nach 1945 wurden homosexuelle oder queere Männer vor Gericht gestellt und zu hohen Haftstrafen verurteilt. Eine Rehabilitierung oder Wiedergutmachung wurde durch den §175 StGB unmöglich gemacht, die Diskriminierung und das Unrecht gingen weiter.
In einer würdigen Gedenkfeier gedachte der Bundestag der queeren und nicht-queeren Opfer der nationalistischen Gewaltherrschaft und würdigte die Lebensgeschichte von Opfern des Nationalsozialismus. Vergleichbare Dinge dürfen nie wieder geschehen.
Foto: Deutscher Bundestag / Stella von Saldern