Ratsherr Bernd Möller zur Städtebaulichen Entwicklung der Eutiner Straße:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung vom 11.08.21 folgenden Antrag der SPD-Fraktion beschlossen:
Die Verwaltung möge prüfen,
1. ob der bereits in Aufstellung befindliche B-Plan 16a oder zunächst ein Rahmenplan das geeignete Instrument für die zukünftige planerische Entwicklung des Geländes im Bereich der Eutiner Str. (PSV und Fischereigelände) ist.
2. inwieweit das von Ratsherrn Kruppa beigefügte graphisch/räumliche Konzept sowie die dazugehörige textliche Beschreibung auf dem Fischereigelände realisierbar wäre. Dabei sind insbesondere die Fördermöglichkeiten zu prüfen.
3. ob der Standort darüber hinaus geeignet ist, eine kleine Anlage von „Floating Houses“ zu ermöglichen, die ausschließlich für touristische Zwecke nutzbar sein sollten.
Ausschlaggebend für diesen weitergehenden Antrag war die von Ratsherrn Kruppa vorgelegtePlanungsgrundlage für den Bereich des Fischereigeländes. Der SPD Fraktion ging es in ihrem Antrag darum, zuverdeutlichen, dass nicht nur das Fischereigelände, sondern
auch das Gelände des PSV überplant werden müsse, wobei neben dem Aufzeigen von Entwicklungsmöglichkeiten für den PSV selbst auch Grundzüge für die touristische Nutzungdurch die Stadt Plön geklärt werden müssen. Ergänzend zu den von Ratsherrn Kruppa aufgezeigten Planungen sollte auch eine Prüfung der konzeptionellenIntegration von Floating Houses erfolgen (siehe Foto).
Der Antrag von Ratsherrn Kruppa wurde auf Veranlassung der SPD-Fraktion nur in abgeänderterForm beschlossen, indem nämlich sein vorgelegtes Konzept für das Fischereigelände nicht als „Planungsgrundlage“ sondern nur als „Ideensammlung“ beschlossen wurde.
Dieser scheinbar geringe Unterschied in der Formulierung hat jedoch erhebliche Konsequenzen für das dadurch veranlasste Handeln der Verwaltung.
In der Vorlage von Herrn Kruppa steht nämlich im Fazit (Zitat):
„Die Entwicklung der Liegenschaft Eutiner Straße 8 lässt sich in mehrstufigen Phasen darstellen:
1. Aufstellungsbeschluss B-Plan und Flächennutzungsplanänderung
2. Grunderwerb der Liegenschaft
3. Planung der Nutzung
4. Ausführungen der Planungen/Baumaßnahmen Es wird zu diskutieren sein, welche Phasen die Stadt Plön als Träger in welchem zeitlichen Rahmen ausführt und ob und zu welchem Zeitpunkt ein Investor beteiligt werden soll. Denkbar wäre es, dass die Stadt die Umsetzung bis möglicherweise einschließlich der Baulichen Ausführung voran. Zeitgleich wird ein Investor gesucht der dann alle bisher entstandenen Kosten trägt bzw. übernimmt. Ebenso wäre es denkbar, dass die Stadt Eigentümer in Gänze oder zu Teilen bleibt und die einzelnen Einheiten dann verpachtet.“
Wäre sein Konzept als Planungsgrundlage beschlossen worden, hätte die Verwaltung Kaufverhandlungen führen müssen, um später möglicherweise Investoren zu beteiligen. (Tatsächlich laufen gerade Pachtverhandlungen der Stadt Plön mit dem Land SH)
In dem Zusammenhang ist es zumindest irritierend, dass die von Ratsherrn Kruppa im Step gezeigten Antwortschreiben angefragter Fördermöglichkeiten an die „Kruppa Immobilien“adressiert waren und nicht an den Ratsherrn Kruppa in Plön.
Auf Nachfrage zu dieser Eigenartigkeit hat er in der Sitzung aber versichert nur als Ratsherr tätig geworden zu sein. Es sei für ihn eine „Herzensangelegenheit“. Da kann man doch nur froh sein!