Ein Beitrag zur Versachlichung zum Thema Werbeanlagensatzung vom ehemaligen Bauausschussvorsitzenden Bernd Möller.
Die Werbeanlagensatzung der Stadt Plön trat am 18.12.2015 in Kraft und löste damit eine am 28.02.1989 beschlossene, also mehr als 25 Jahre bestehende Satzung ab.
Ziel war es, den von vielen empfundenen Wildwuchs von Werbeanlagen in geordnete Bahnen zu lenken.
Damals wurde aus diesem Anlass sogar eine Initiative von Bürgerinnen und Bürgern gebildet und es wurden mehrere öffentliche und gut besuchte Veranstaltungen der Böger Stiftung durchgeführt. Bürgermeister Hansen und Bürgervorsteher Reche, zwar nicht mehr in Funktion, waren aber dennoch durchaus Wortführer in dieser Angelegenheit.
Als damaliger Bauausschussvorsitzender habe ich dafür gesorgt, dass die Erarbeitung der Satzung nicht „am grünen Tisch“ im Kreise der Stadtvertreter durchgeführt wurde, sondern von Anfang an die Beteiligten bzw. Betroffenen in den Entscheidungsprozess mit eingebunden wurden. Der Handel – und Gewerbeverein hatte dazu Mitglieder auserkoren, die in einem Arbeitskreis mit Stadtvertretern die Vorschläge zur Gestaltung abstimmten und dem Ausschuss vorschlugen.
Allen war von Anfang an klar, dass eine rein restriktiv empfundene Satzung nicht zum Erfolg führen würde, also haben wir gemeinsam versucht, aus dem Wildwuchs eine für alle Beteiligten ästhetische und für Plön durchaus als Alleinstellungsmerkmal erkennbare Form von Werbeanlagen zu entwickeln.
Herausgekommen ist die von Stadtvertretern und Gewerbetreibenden gleichermaßen befürwortete heutige Werbeanlagensatzung, die einfach ausgedrückt, keine flächigen oder quaderförmigen Anlagen an der Hauswand erlaubt, sondern nur Einzelbuchstaben. Damit sind Schilder, auf denen ein Schriftzug steht, genauso verboten, wie die immer wieder verwendeten beschrifteten Kästen, die von innen häufig auch noch beleuchtet werden.
Diese Vorgaben sind in der Satzung auch nicht schwierig oder missverständlich zu finden, sondern im § 6 beschrieben:
„Parallelwerbeanlagen sind als waagerecht ausgerichtete Schriftzüge oder Zeichenfolgen zu gestalten, …. Flächige Werbetafeln sind unzulässig.“
In den Erläuterungen zur Satzung, im Übrigen auch ein Verdienst der Zusammenarbeit von Stadtvertretern und Gewerbetreibenden, wird durch beschriftete Skizzen alles noch einmal sehr praxisorientiert dargestellt.
Eine immer wieder als Entschuldigung angeführte Unverständlichkeit oder Unklarheit ist hier ausgeschlossen.
Dass ausgerechnet ein Modegeschäft, das an ihrem vorigen Geschäft mit einer Parallelwerbeanlage warb, dies jetzt im neuen Geschäft durch ein Schild ersetzte, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Von der Stadt Plön kann es jedenfalls nicht genehmigt worden sein, da es nicht satzungskonform ist.
Dieses scheint möglicherweise ein zentrales Problem bei der Installation von Werbeanlagen zu sein.
Offensichtlich kümmern sich viele Gewerbetreibenden nicht um die Satzung, obwohl sie ihnen beim Antrag ausgehändigt werden würde und ihnen bei der Frage der Genehmigung geholfen würde.
Dazu kommt es aber gar nicht, da oftmals überhaupt kein Antrag gestellt wird.
Daher sind leider auch nach in Kraft treten der neuen Satzung weiterhin viele ungenehmigte Werbeanlagen entstanden. Die Stadtverwaltung hat offensichtlich, obwohl in unmittelbarer Nachbarschaft sitzend, zu lange „die Füße still gehalten“, wie es Bürgermeister Winter formulierte.
Von den Ratsmitgliedern hatte sie dazu keinen Auftrag und würde ihn sicherlich auch zukünftig nicht erhalten.
Die Einsicht der Gewerbetreibenden, sich an Regeln zu halten, sowie eine konsequentere Kontrolle durch die Stadtverwaltung, wären die richtigen Schritte für eine einvernehmliche Gestaltungsweise von Werbeanlagen in unserer Fußgängerzone, welche die Besonderheit unserer Innenstadt unterstreichen würde und gleichzeitig die Gewerbetreibenden vor dem Überbietungswettbewerb an „innovativen Werbeanlagen“ bewahren könnte.
Bernd Möller