In der Sitzung des Hauptausschusses am 06.05.2019 hat die SPD-Fraktion die Aufnahme des TOP „Erbbaurechtsvertrag Grundstück Eutiner Str. 4 / Letter of Intent“ beantragt und folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt:
Der Hauptausschuss möge beschließen, den Bürgermeister zu beauftragen, mit dem PSV umgehend in Vertragsverhandlungen bezüglich des vom PSV genutzten städtischen Geländes einzutreten.
Die Verhandlungen sollen auf der Grundlage des bisherigen Erbbaurechtsvertrages geführt werden, der inhaltlich vom Grundsatz her die Gedanken des LOI aufzunehmen hat. Die Höhe des Pachtzinses, wie auch die Absicherung der Geländenutzung für den Tourismus und Veranstaltungen wie das Stadtbuchtfest sind dabei wesentliche Bestandteile.
Es ist anzustreben, die Vertragsverhandlungen noch in diesem Jahr, spätestens jedoch zur Mitte des kommenden Jahres abzuschließen.
Die Mittel für die Begleitung durch ein Fachbüro werden bereitgestellt.
Anlass für diesen Antrag waren brieflich erklärte Irritationen beim PSV, die durch eine Diskussion der Prioritätenliste der Bebauungspläne im zugehörigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) ausgelöst worden waren.
Nach jahrelangen zähen Verhandlungen auf unterschiedlichsten Ebenen hatte eine speziell eingerichtete Arbeitsgruppe gerade den Durchbruch geschafft, indem Vertreter der Ratsversammlung und des PSV sich auf eine gemeinsame Absichtserklärung in Form eines Letter of Intent verständigten.
Der mehrheitlich beschlossene SPD-Vorschlag hat diese Irritationen behoben und ein deutliches Zeichen für die konstruktive Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem PSV gesetzt.